Nach einem Unfall ist ein Schadengutachten die beste Grundlage für die Schadenregulierung, denn Ihnen soll kein finanzieller Nachteil entstehen. Egal ob Verkehrsunfall, Wildschaden, Vandalismus oder Elementarschäden: Unsere Sachverständigen ermitteln zuverlässig und unabhängig alle für die Beweissicherung und Schadenregulierung im Sinne der Haftpflicht- oder Kaskoversicherung benötigten Daten und Fakten.

Freie Wahl des Sachverständigen

Bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie Anspruch auf Schadenersatz. Zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung erstellt der Sachverständige schnell und kompetent ein Schadengutachten zur Sicherung der Beweise. Die Kosten für das Schadengutachten gehören nach der Rechtsprechung mit zum Schadensumfang und sind grundsätzlich (mit Ausnahme der sogenannten Bagatellschäden) von der gegnerischen Versicherung zu tragen. Außerdem ermittelt der Sachverständige eine eventuell eingetretene Wertminderung, so dass Sie den gesamten Schaden an Ihrem Kraftfahrzeug bei der gegnerischen Versicherung in vollem Umfang geltend machen können.

Sie sind Unfallgeschädigter?

Als Geschädigte/r haben Sie bei Haftpflichtschäden die freie Wahl des Sachverständigen! Rufen Sie uns gerne an. Die Kosten des Gutachtens trägt bei unverschuldetem Unfall die gegnerische Versicherung. Unfallgeschädigte haben zudem das Recht, zu Lasten des Unfallverursachers einen Anwalt mit der Schadenregulierung zu beauftragen.

Sie sind Unfallverursacher?

Auch als Unfallverursacher ist ein Schadengutachten empfehlenswert. Kontaktieren Sie zunächst Ihre Versicherung. Diese ist für die Regulierung des Schadens weisungsbefugt.

Definitionen

Wiederbeschaffungswert

Der Wiederbeschaffungswert ist der Wert, den der Geschädigte für ein vergleichbares Fahrzeug bei einem seriösen Händler aufwenden muss. Der Sachverständige berücksichtigt bei der Ermittlung des Wiederbeschaffungs­wertes alle wertbildenden Faktoren sowie die örtliche Marktlage.

Restwert

Hinsichtlich des Restwertes hat die Rechtsprechung entschieden, dass der Geschädigte die Veräußerung seines beschädigten Kraftfahrzeugs grundsätzlich zu demjenigen Preis vornehmen darf, den ein von ihm beauftragter unabhängiger Sachverständiger als Wert ermittelt hat

Auf höhere Ankaufpreise spezieller Restwertaufkäufer muss der Geschädigte sich in aller Regel nicht verweisen lassen. Den Restwert ermittelt ein unabhängiger Sachverständiger unter Berücksichtigung des konkreten Schadenbildes und regionaler Marktgegebenheiten.

Wertverminderung (merkantiler Minderwert)

Der Minderwert ist ein erstattungsfähiger Schaden, der damit begründet wird, dass ein Unfallwagen im Falle eines späteren Verkaufs einen geringeren Erlös erzielen kann als Fahrzeuge ohne Vorschäden. Der Minderwert wird durch einen unabhängigen Sachverständigen im Gutachten gesondert ausgewiesen. Auch bei älteren Fahrzeugen kann ein merkantiler Minderwert anfallen.